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   OLG Hamm, 22.11.2016 - I-21 U 138/14   

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https://dejure.org/2016,69326
OLG Hamm, 22.11.2016 - I-21 U 138/14 (https://dejure.org/2016,69326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2016 - I-21 U 138/14 (https://dejure.org/2016,69326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2016 - I-21 U 138/14 (https://dejure.org/2016,69326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werklohnansprüche eines Dachdeckers; Rechte des Auftraggebers von Dachdeckerarbeiten bei Mängeln

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; VOB/B § 8 Abs. 3 Nr. 2 S. 1
    Werklohnansprüche eines Dachdeckers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Mängeln: Wie werden die Restfertigstellungsmehrkosten ermittelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Mängeln: Wie werden die Restfertigstellungs- und Mehrkosten ermittelt? (IBR 2018, 193)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 119/10

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung oder Neuherstellung vor der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2016 - 21 U 138/14
    Denn das mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer etwaigen Fehleinschätzung trägt der Auftragnehmer (BGH, Urteil vom 7.3.2013 - VII ZR 119/10, BauR 2013, 1129, Tz. 9 mwN).

    Seine technische Einschätzung deckt sich im übrigen mit den rechtlichen Erwägungen ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2013 - VII ZR 119/10, BauR 2013, 1129, Tz. 9).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2016 - 21 U 138/14
    Auch dann, wenn der Auftraggeber den Vertrag zuvor bereits gekündigt hat, setzt eine Anwendbarkeit von § 13 Abs. 5 VOB/B somit die Abnahme der erbrachten Leistung voraus (BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 103/00, NJW 2003, 1450, 1451 f. = BGHZ 153, 244).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2016 - 21 U 138/14
    Es ist anerkannt, daß zu den nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 VOB/B zu ersetzenden Beträgen auch die Kosten eines Privatgutachters gehören, der den Leistungs- und Bautenstand bei Kündigung feststellt und für den Auftraggeber die Restfertigstellungsmehrkosten ermittelt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014 - 22 U 92/14, NJW-RR 2015, 535, Tz. 250 f. mwN).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2016 - 21 U 138/14
    Die Haftung für Mängel richtet sich in solchen Fällen erst dann nach § 13 VOB/B, wenn die mangelhafte Leistung abgenommen worden ist (BGHZ 50, 160, 165 f., 168 f.; Kapellmann/Messerschmidt/Weyer, VOB/B, 5. Auflage 2015, § 13, Rn. 5 mwN).
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